Die Stiftung kann es nicht leisten, Häuser zu übernehmen und selbst zu bewirtschaften sowie zu unterhalten. Eine solche Tätigkeit ist auf bundesweiter Ebene schlicht unmöglich – nicht zuletzt aufgrund der Personalkosten, aber auch der Entfernungen und des damit verbundenen Reiseaufwandes. Die Herausforderung wird also immer darin bestehen, für ein überlassenes Gebäude neue, sensible Nutzer zu finden. Ein Dreiecksverhältnis (eine „trias“) zwischen den Stiftern, den zukünftigen Nutzern und der Stiftung trias muss so austariert werden, dass alle Beteiligten zum Schluss sagen können: „Ja, das fühlt sich gut an.“
Deshalb müssen derartigen Schenkungen und Erbschaften in der Regel intensive Gespräch vorausgehen. So etwas macht man nicht mal so eben. Eine solche Entscheidung muss vielmehr reifen und oft mehrfach besprochen werden, bis sie sich tatsächlich gut anfühlt. Ein/e Notar/in und ein/e Steuerfachmann/-frau werden praktisch immer hinzugezogen.
In einem Artikel lassen sich nicht alle Aspekte abbilden. Wenn Sie aufgrund des Gelesenen den Eindruck gewinnen, dass Sie dieses Thema interessiert und Sie eine konkrete Idee dazu haben, sollten Sie sich nicht scheuen, Kontakt aufzunehmen. Es gibt oft viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten als gedacht. Verrentung, Teilschenkung, Schenkung mit Widerruf …
Wichtig ist es, in einem ersten Schritt die Absichten des Gebenden herauszuarbeiten. Was dann rechtlich und steuerlich möglich ist, zeigt sich später.
Eine Stiftungsbroschüre und eine Erbschaftsbroschüre sendet die Stiftung trias auf Anfrage gerne zu.