Denkmale in Wiehl © Interessengemeinschaft Bauernhaus, Julia Ricker

Gegen massiven Protest:

Der NRW-Landtag hat das neue Denkmal-NICHT-Schutzgesetz verabschiedet


Nordrhein-Westfalen braucht kein neues Denkmalschutzgesetz, das im Ergebnis den Denkmalschutz aushebelt. Doch trotz massiver Proteste wurde am 6. April 2022 kurz vor der Landtagswahl mit der Ein-Stimmen-Mehrheit von CDU und FDP das neue Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Rund eineinhalb Jahren haben wir von der IgB – mit dem Denkmalschutz-Bündnis NRW, in dem wir von Beginn an aktiv sind – unermüdlich unsere Stimme gegen das Gesetzesvorhaben erhoben (und insgesamt drei Stellungnahmen dazu eingereicht). Bis zur letzten Minute. Aber alle Einwände wurden von der zuständigen Ministerin Ina Scharrenbach ignoriert, genauso wie eine online-Petition gegen das Gesetzesvorhaben, die über 24.000 Menschen – unter ihnen auch viele IgB-Mitglieder – gezeichnet hatten sowie die mehrfachen Gesprächsangebote des Denkmalschutz-Bündnisses an das zuständige Ministerium. Noch am Tag der Abstimmung waren Akteure des Denkmalschutz-Bündnisses (s. www.denkmalschutz-erhalten.nrw) bei einer von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz initiierten Demonstration gegen das neue Gesetz vor dem Landtag in Düsseldorf dabei vertreten.

Wir sind empört über die Entscheidung des Landtags, denn der Denkmalschutz hat in NRW Verfassungsrang und sollte entsprechend behandelt werden. Nordrhein-Westfalens Baudenkmalen stehen nun dunkle Zeiten bevor. Daher wird sich die IgB im Denkmalschutz-Bündnis weiter dafür einsetzen, dass das jetzt beschlossene Gesetz in der neuen Legislaturperiode auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Dialogs nachgebessert wird!

Zwei-Klassen-Denkmalschutz

Das beschlossene Gesetz weist eine deutliche Verschlechterung für die Baudenkmale auf. In unserer Stellungnahme an den NRW-Bauausschuss vom März 2022 haben wir das massiv kritisiert – genauso wie viele andere Denkmal-Fachleute im Denkmalschutz-Bündnis NRW und darüber hinaus. Der unabhängige Sachverstand der Denkmalfachämter wird im neuen Gesetz geschwächt. Das heißt, nur Behörden, die nicht „angemessen ausgestattet“ sind, müssen zukünftig bei abweichenden Auffassungen das sogenannte Benehmen mit dem Denkmalfachamt von LVR oder LWL herstellen. Für die anderen gilt, dass die Fachämter nur noch angehört werden, sonst aber nicht weiter an Entschei­dungsprozessen mitwirken dürfen – selbst wenn Denkmale verändert oder sogar abgerissen werden sollen. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass die fachliche Expertise der Denkmalämter nicht mehr in jedem Fall abgerufen werden soll, zumal das Gesetz nicht klärt, was „angemessen ausgestattet“ überhaupt bedeutet. Die Ungleichbehandlung von Unteren Denkmalbehörden in Form einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ ist nicht nur fragwürdig, sondern erzeugt darüber hinaus ein unnötiges Verwaltungschaos – anstatt einer Verwaltungsvereinfachung oder gar Qualitätssteigerung, wie es das Ministerium als Ziel des neuen Gesetzes ausgibt.

Nach der Auffassung der Ministerin soll bei den Unteren Denkmalbehörden in der Baudenkmalpflege nach 42 Jahren ausreichend Fachkompetenz vorliegen, um fachliche Entscheidungen allein, bzw. lediglich unter Anhörung der Denkmalfachämter zu treffen. Abgesehen davon, dass innerhalb der 42 Jahre, in denen das alte Gesetz bisher existiert, Behörden-Mitarbeiter häufiger wechselten, können wir in der IgB aufgrund unserer jahrzehntelangen Zusammenarbeit mit Denkmalbehörden feststellen, dass insbesondere im ländlichen Raum Denkmalbelange untergeordnet in den Bauämtern „miterledigt“ werden. Während unserer Fluthilfe in der Eifel hat sich gezeigt, dass viele Mitarbeiter zwar sehr engagiert, die Behörden aber personell eklatant unterbesetzt sind und, dass erhebliche fachliche Defizite vorliegen: insbesondere in Bezug auf Bautechnik, Baugeschichte und Hausforschung sowie die Verwendung altbaugerechter und nachhaltiger Materialien. Nur durch Hinzuziehung des Sachverstands des Fachamtes oder anderer Externer konnten diese ausgeglichen werden.

Bevorzugung von fachfremden Einzelinteressen

Der Verzicht auf die Benehmensherstellung wird auch vielen wohlmeinenden Mitar­beitern der Unteren Denkmalbehörden das Leben schwerer machen. Sie dürf­ten verstärkt unter den Druck politischer Entscheidungen und wirtschaftlicher Interessen auf kommu­naler Ebene geraten, wenn sie nicht mehr auf das erforderliche Benehmen mit den unabhängigen Denkmalfachämtern verweisen können. Und gerade auf „ungeliebte Denkmale“ wird sich der immobilienwirtschaftliche Verwertungsdruck deutlich erhöhen. Schon jetzt zeigt das am 1. Juni in Kraft getretene Gesetz seine Schatten voraus: In Westfalen-Lippe hat sich die Zahl der Anträge auf vollständigen oder Teilabbruch von Baudenkmälern in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem halben Jahr zuvor fast vervierfacht, wie der LWL bekannt gibt.

Dass im Gesetz außerdem Klimaschutz und Denkmalschutz als Gegensätze angeführt werden, können wir von der IgB nicht nachvollziehen. Jahrhundertealte denkmalgeschützte Bestandsbauten aus zumeist regionalen Baustoffen sind bereits von sich aus klimafreundlich. Mit Blick auf die Gesamtenergiebilanz (graue Energie) ist eine nachhaltige Instandsetzung der beste Klimaschutz und Denkmalschutz gleicher­maßen – insbesondere, wenn alte Bauteile wiederverwendet sowie Ressourcen und Baumateriali­en schonend eingesetzt werden. Davon abgesehen ist dieser Aspekt bereits mit dem aktuellen Denkmalschutzgesetz geübte Praxis, die insbesondere durch die Expertise der Fachämter begleitet wird.

Dass das Gesetz fachfremden Einzelinteressen Vorschub leisten will, zeigt sich auch dadurch, dass Doch damit nicht genug: Noch am Tag der Abstimmung wurde ein weiterer Ergänzungsantrag von CDU und FDP eingebracht wurde. Instandsetzungsarbeiten bedürfen danach keiner Genehmigung mehr, wenn sie sich auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Dürfen nun also Eigentümer selbst entscheiden, was wichtig für den Denkmalwert ihrer Gebäude ist und was nicht?

Anhörung des Bauauschusses – aber keine Debatte

In den letzten eineinhalb Jahren haben wir von der IgB mehrere Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben verfasst, die Landtagsabgeordneten angeschrieben und Gespräche geführt, um Schaden von NRWs Baudenkmalen abzuwenden. Das fast wöchentliche online-Treffen des Denkmalschutz-Bündnis war ein fester Termin im IgB-Kalender. Unser bisheriges Wirken hat dazu geführt, dass die SPD die IgB als Sachverständige zur Anhörung zum Denkmalschutzgesetz im NRW-Bauausschuss geladen hat. Der Anhörungs-Termin fand im März 2022 im Düsseldorfer Landtag statt, wo unser Verein vom Bundesvorsitzenden Hajo Meiborg vertreten wurde. Wir freuen uns, dass die IgB ihre Positionen in der Anhörung einbringen konnte, allerdings finden wir diesen einzigen Termin, bei dem nur auf Fragen geantwortet werden konnte – für eine offene Debatte blieb keine Zeit – und bei dem überdies nicht alle im Denkmalschutz relevanten Akteure berücksichtigt wurden, nicht angemessen. Als Thema von Verfassungsrang verdient der Denkmalschutz einen respektvollen parlamentarischen und einen öffentlichen Umgang.

Kritik überwiegt

Sowohl in den eingereichten Stellungnahmen an den Bauausschuss als auch bei der Anhörung überwog die Kritik am Gesetzesvorhaben. Zusammenfassend wurde bemängelt, dass die Fachlichkeit im Denkmalschutz ausgehebelt werden soll. Die Sachverständigen verwiesen auf Unschärfen, unpräzise und somit missverständliche Formulierungen im Gesetzesentwurf, der noch dazu keine transparenten Kriterien erkennen ließe.

Die Akteure des Denkmalschutz-Bündnisses, das für hunderttausende ehrenamtlich Engagierte, Denkmaleigentümer und Denkmalfachleute steht hatten Ina Scharrenbach bzw. dem Ministerium mehrfach ihre Diskussionsbereitschaft und Unterstützung signalisiert, wurden jedoch nicht am Gesetzgebungs-Prozess beteiligt. Insofern ist es irritierend, dass die Ministerin wenige Minuten vor der Gesetzesabstimmung in der Plenarsitzung behauptete, sie habe „an vielen Stellen“ mit den beteiligten des Denkmal-Bündnisses gesprochen.

Zwei Tage vor der Abstimmung des NRW-Landtags, am 4. April 2022, hatte das Denkmalschutz-Bündnis NRW die „Düsseldorfer Erklärung“ mit seinen Forderungen für ein gutes Denkmalschutzgesetz veröffentlicht. Wir appellieren an alle Parteien, das bestehende Denkmalschutz-Gesetz nicht abzuschaffen, sondern in der nächsten Legislaturperiode das bisher unbeantwortet gebliebene Gesprächsangebot anzunehmen und das Denkmalschutzgesetz in breitem Konsens weiterzuentwickeln.

Die Verantwortung gegenüber dem eigenen kulturellen Erbe bekommen wir in diesen Tagen grausam und unmittelbar vor Augen geführt – Mitten in Europa. Der Krieg gegen die Ukraine ist auch ein Krieg gegen die Kultur. Er zerstört, wie alle Kriege, erst die Menschen, dann die Geschichtszeugnisse und mit ihnen die kulturelle Identität. Auf brutale Weise zeigen die letzten Wochen, wie gesellschaftsstiftend und zugleich fragil und unwiederbringlich das kulturelle Erbe ist. Auch deshalb darf NRW den Denkmalschutz nicht leichtfertig ohne notwendigen Grund und durch die Bevorzugung fachfremder Einzelinteressen preisgeben. Der Denkmalschutz und die Denkmale brauchen einen fachgerechten und wertschätzenden Umgang.

Vorstand & Geschäftsführung, IgB

aus: Holznagel 2|2022

Zum Herunterladen:

Die Stellungnahme der IgB an den NRW Bauauschuss vom 8.3.2022

Die „Düsseldorfer Erklärung“ des Denkmalschutz-Bündnisses NRW vom 4.4.2022

Die Stellungnahme der IgB vom 9.4.2021 im Rahmen der zweiten Verbändeanhörung

Bereits im Sommer 2020 gab es eine erste Verbändeanhörung. Die IgB war damals nicht an der Verbändeanhörung beteiligt, hatte aber ihre Positionen zu diesem Entwurf ebenfalls beim Ministerium eingereicht. Das am 1.6.2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz finden Sie hier:
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