Über Erbbaurechtsverträge überlässt sie das Grundstück für 99 Jahre dem Wohnprojekt. Durch die Zweckbindung des Erbbaurechtsvertrages wird sichergestellt, dass die Immobilie tatsächlich dem ideellen Zweck, für den sich die Gründer des Projektes oft stark engagiert haben, erhalten bleibt. Die ursprünglichen Projektziele haben auch bei wechselnden Akteuren, insbesondere im Rahmen von Generationenwechseln, Bestand.
So arbeitet die Stiftung trias im Gegensatz zu den meisten anderen Stiftungen, die vor allem über ihre Vermögenserträge agieren, zusätzlich auch mit den Möglichkeiten ihrer Vermögensanlage, eben dem Halten von Grundstücken. Zwischen der Stiftung trias und den Wohnprojekten besteht also eine Art Arbeitsteilung: Die Stiftung trias hält das Grundstück und ist übergeordnet tätig. Die Wohnprojektgruppe, oft ein Verein oder eine Genossenschaft, verwaltet das Gebäude, hält es instand, gestaltet die Nutzung und zahlt Erbpachtzins an die Stiftung trias.
Apropos Wohnprojekte: Die Stiftung trias beschränkt sich nicht auf Wohnprojekte im Speziellen und noch nicht einmal auf Wohnen im Allgemeinen. Kunst- und Kulturarbeit, Nachbarschaftstreffpunkt und Naturschutzstation – vieles ist denkbar.