Der Wandel der Architektur geht einher mit dem gesellschaftlichen Wandel im 18. und 19. Jahrhundert. 1795 übernahmen napoleonische Truppen vorübergehend die Herrschaft und Dudeldorf wurde zu französischem Territorium. Die kleine Handwerkerstadt entwickelte sich danach zu einem wirtschaftlich schwachen „Zonenrandgebiet“ der Rheinprovinz. Ein Bauerndorf, das auf landwirtschaftliche Produktion zurückgreifen musste, um bestehen zu können. Entsprechend mussten die ehemaligen Handwerkerhäuser in bäuerliche Kleingehöfte umgebaut werden.
Das nach seinem Erbauer benannten Steinbornhaus ist inzwischen das vierte Projekt von Niels Becker, der hauptberuflich eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Krefeld führt. Er selbst bezeichnet sich als Altbausanierer, der sich auf abbruchreife Gebäude in der Ortsgemeinde Dudeldorf spezialisiert hat.
Bei dem Quereinhaus, bei dem Wohn- und Wirtschaftsräume unter einem Dach liegen, werden Haus, Stall und Scheune von der Traufseite erschlossen und sind von der Straße aus zugänglich. Das Steinbornhaus wurde in Steinbauweise und mit einem groben Rappputz ohne Sockel verputzt. Ebenso typisch für die Region ist der nicht vorhandene Dachüberstand. Bis auf den hervorgehobenen Eingang ist die Fassade mit den Fenstergewänden schlicht gehalten. Während der Abwicklung des notariellen Kaufvertrages stellte sich heraus, dass sich das Gebäude in seiner heutigen Gestalt über drei unabhängige Katasterparzellen erstreckt und die Scheune auf zwei Parzellen überbaut ist, ohne diese jedoch völlig auszufüllen.
Bei der Betrachtung der Fassade ist ein asymmetrischer Abstand zwischen den Fensterachsen drei und vier zu erkennen. Dieser Abstand markiert den Grenzverlauf der Parzellen zwischen dem dreiachsigen Wohnhaus mit dem erhaltenen Barockportal und dem mittleren Wohnhaus. Die Konstruktion des mittleren Wohnhauses ist vollständig untergegangen, da es im 19. Jahrhundert zum einen in den Wohnteil integriert, zum anderen der Scheune zugeschlagen wurde. Hinter der Fensterachse vier und fünf im Obergeschoss befand sich der Heuboden. Bis 1825 stand dort, wo gegenwärtig die Scheune mit Türbogen und die angebaute Werkstatt zu sehen sind, das Rathaus der Ortsgemeinde Dudeldorf. Trotz der massiven baulichen Veränderungen ist das linke Gebäude im Inneren beinahe vollständig in originaler Bausubstanz erhalten geblieben. Wohingegen im mittleren Wohnhaus kein nennenswerter historischer Bestand bewahrt wurde. Folglich kann nicht mehr von einem klassischen Quereinhaus gesprochen werden, denn neben dem Rathaus standen hier zwei, bis auf den Unterkeller, unabhängige Gebäude ohne Wirtschaftsteil, die erst im 19. Jahrhundert als Kleinbauernhaus zusammengefügt und umgenutzt wurden.
Sofern die ursprünglichen Baumaterialien bestimmt werden konnten, wurde die bauliche Innenausstattung in gleicher Art wiederhergestellt, wobei die Materialauswahl nicht absolut identisch mit der des Erbauers ist. So wurden ebenfalls Materialien verwendet oder lokale Handwerksunternehmen mit der Herstellung von Baumaterialien beauftragt, die häufig zum Zeitpunkt der Erbauung in der Südeifel eingesetzt wurden.
Für die Fassade wurde eine traditionelle Farbgebung mit weißem Anstrich und grau abgesetzten Tür- und Fenstergewänden in Mineralfarbe gewählt. Die Fenster sind als Holzsprossenfenster von einem lokalen Handwerksunternehmen wiederhergestellt worden. Eine Biedermeier-Haustür mit reicher Schnitzerei, die auf dem Heuboden gefundenwurde, konnte aufgearbeitet werden. Von außen wird sich das Gebäude also so präsentieren, wie es nach seinem Umbau im 19. Jahrhundert ausgesehen hat: Als biedermeierliches Quereinhaus mit einem seinerzeit unmodernen, jedoch imposanten, barocken Türportal.
Die Wände der barocken Stube wurden mit Kalkverputz und farbiger Fassung sowie weiß überputzter Decke ohne sichtbare Balken und Anstrich der Sandsteinelemente wiederhergestellt. Der Fußboden wurde mit gehobelten Eichenbohlen ausgeführt. Die Takenanlage und die zugehörige Herdstelle auf dem Küchenfußboden sind mit einer originalen Takenplatte ausgestattet und ein Ringwulst-Hinterladerofen in der Stube angeschlossen und so wieder technisch nutzbar gemacht worden. Im Hausflur und in der ehemaligen Küche, wo der originale Fußboden nicht mehr vorhanden ist, kam Blaustein, eine Schieferart, die ursprünglich im heute belgischen Recht in der Nordeifel gewonnen wurde, statt Sandstein, zum Einsatz. Der Blaustein wäre aber ein mögliches Material in der Bauzeit gewesen.
Niels Becker hat das Objekt für eine Ferienvermietung hergerichtet und zieht inzwischen ein vielversprechendes Fazit. Die Auslastung lag deutlich über dem Durchschnitt im Eifelkreis. Dementsprechend stellte er sich die Frage, ob das Ferienerlebnis-Versprechen vom Eintauchen in die Geschichte eines historischen Gebäudes ausschlaggebend für den überdurchschnittlichen Erfolg ist. Die Ferienvermietung für das Denkmal auf dem Land kann in jedem Fall eine wirtschaftliche Nutzung bedeuten. Dabei sind gerade kleine Objekte wie Tagelöhnerhütten, Schuppen, Scheunen oder Ställe, die oftmals anders als stattliche Höfe, Guts- und Pfarrhäuser kaum eine Chance auf Erhaltung haben, besonders profitabel. Anfahrten bis drei Stunden werden in Kauf genommen, wenn in diesem Radius eine Metropolregion liegt.
Winters, R.: "Ist die Revitalisierung historischer Bauernhäuser/-höfe eine Alternative zum Neubau?“, Abschlussarbeit zur Erlangung des Grades Master of Arts an der EBZ Business School, Bochum 2019
Becker, N., „Ein Flurküchenhaus in Dudeldorf bei Bitburg-Prüm“ in: Der Holznagel – Zeitschrift der Interessengemeinschaft Bauernhaus“, Teil 1, Heft 2/2017 und Teil 2, Heft 3/2017
Becker, N., „Ferienvermietung in Baudenkmalen auf dem Lande“ in: Der Holznagel – Zeitschrift der Interessengemeinschaft Bauernhaus“, Heft 5/2018