Lindlar, Freilichtmuseum © Interessengemeinschaft Bauernhaus, Bernd Kunze

Organisationsstruktur

Vereinsorgane der Interessengemeinschaft Bauernhaus

Als gemeinnütziger Verein verfügt die Interessengemeinschaft Bauernhaus über mehrere Vereinsorgane: die Mitgliederversammlung, den Vorstand, den erweiterten Vorstand und die Landesbeauftragten sowie die Außenstellen.

Mitgliederversammlung

Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Die Mitgliederversammlung wählt unter anderem den Vorstand, sie nimmt den Jahresbericht des Vorstands entgegen, entlastet den Vorstand und setzt die Mitgliedsbeiträge fest. Mindestens einmal im Jahr - in der Regel beim Herbsttreffen - findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Vorstand

Der fünfköpfige Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Der Verein wird durch den Vorsitzenden und den ersten stellvertretenden Vorsitzenden je allein vertreten. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein, deren Beschlüsse er ausführt, er bereitet den Haushaltsplan vor und ist für die Buchführung sowie die Erstellung der Jahresberichte zuständig. Außerdem beaufsichtigt der Vorstand sämtliche aktivitäten des Vereins und leistet selbst auf länder- und bundesebene Arbeit für den Verein. Hier stellt sich unser Vorstand vor.*

Erweiterter Vorstand und Landesbeauftragte

Der erweiterte Vorstand besteht aus den oben genannten fünf Mitgliedern des Vorstands, den kooptierten Mitgliedern sowie den Landesbeauftragten. Die kooptierten Mitglieder und die Landesbeauftragten werden vom Kernvorstand ernannt, beraten ihn und übernehmen bestimmte Aufgaben. Sie sind jedoch bei Vorstandsbeschlüssen nicht stimmberechtigt. Hier stellen sich die Mitglieder des erweiterten Vorstands und die Landesbeauftragten vor.

Außenstellen

Die Außenstellen bestehen oft aus mehreren Personen. Sie betreuen Mitglieder in ihrem Bereich, pflegen Kontakt zu den lokalen Behörden und zur Presse in ihrer Region, d. h. sie leisten und koordinieren die Vereinsarbeit vor Ort, und sie berichten dem Vorstand über diese Arbeit. Die meisten Außenstellen decken mindestens das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt ab. Hier finden Sie unsere Außen- und Kontaktstellen.

Geschäftsführung und Geschäftsstelle

Die Geschäfte der IgB führt eine hauptamtliche Geschäftsführung in enger Absprache mit dem ehrenamtlichen Vorstand. Sie ist neben der Geschäftsstelle Ansprechpartnerin für die Außen- und Kontaktstellen, für Mitglieder und Außenstehende. Hier stellen sich die IgB-Geschäftsführung und die Geschäftsstelle vor. (jr)

* Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in der Regel personenbezogene Bezeichnungen in der männlichen Form (generisches Maskulinum) und sehen damit ausdrücklich alle Geschlechteridentitäten mit einbezogen. Dies ist keinesfalls als Ausdruck der Geschlechterdiskriminierung oder als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zu verstehen.

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